
Internationale Reisende müssen sich grundsätzlich an die Einwanderungs- und Zollbestimmungen des Ziellandes halten.
Der Oman ist hier keine Ausnahme: Sowohl Reisende, die ein Visum für den Oman benötigen, als auch Staatsangehörige dieses arabischen Staates müssen die örtlichen Gesetze in Bezug auf Reisedokumente und den Import oder Export von Waren beachten. Außerdem wird von ihnen erwartet, dass sie mit den Grenzkontrollbeamten kooperieren, die ihnen Fragen stellen oder ihr Gepäck kontrollieren können.
Ziel dieses Artikels ist es, Urlaubern und anderen Erstbesuchern des Omans dabei zu helfen, sich mit den Grenz- und Zollbestimmungen des Landes vertraut zu machen.
Dokumentenkontrolle bei der Ankunft im Oman
Die Einreise in den Oman ist über mehrere Luft-, Land- und Seeübergänge möglich. Reisende sollten prüfen, ob für den von ihnen gewählten Grenzübergang besondere Vorschriften gelten.
Bei der Ankunft im omanischen Hoheitsgebiets müssen Passagiere zunächst eine Dokumentenkontrolle durchlaufen. Die Einwanderungsbeamten an der Passkontrolle überprüfen die Identität, die Reiseerlaubnis und den/die Zweck(e) der Reise.
Bei ausländischen Staatsangehörigen obliegt es den Behörden, die endgültige Entscheidung über ihre Einreise zu treffen, indem sie sicherstellen, dass der Ausländer kein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der omanischen Bürger darstellt.
Die omanischen Behörden können die folgenden Dokumente verlangen:
- Gültige Genehmigung
- Visum, das die geltenden omanischen Anforderungen erfüllt, oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Diejenigen, die ein Visum online beantragt haben, sollten einen Ausdruck des Dokuments mitbringen.
- Flugtickets oder andere Belege für die Absicht, das Land wieder zu verlassen
- Finanznachweise
- Nachweis über erforderliche Impfungen (falls zutreffend)
- Weitere Nachweise über den Reisezweck
Die Beamten können auch Fragen stellen, um die Informationen in den vorgelegten Dokumenten zu bestätigen. Es ist wichtig, dass die Passagiere ruhig bleiben und alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Omanische Zollpolitik: Verbotene und beschränkte Waren
Wie in anderen Teilen der Welt hat auch die omanische Regierung eine Liste von Waren erstellt, die nicht importiert oder exportiert werden dürfen (verbotene oder nicht zugelassene Waren), sowie eine Liste von Waren, die nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden über die Grenze gebracht werden dürfen (beschränkte Waren.)
Regulierte Waren müssen in der Zollanmeldung angegeben werden. Andernfalls kann es zu Geldstrafen und schwerwiegenderen Konsequenzen kommen, da es sich um einen Verstoß gegen das omanische Gesetz handelt.
Verbotene Gegenstände, die Sie nicht in den Oman einführen dürfen
Bestimmte Waren gelten in Oman als illegal und dürfen nicht ins Land gebracht werden. Diese lauten:
- Drogen wie Marihuana, Cannabis, Heroin, Kokain und Amphetamine
- Gefälschte Artikel
- Anstößiges Material wie Pornografie
- Waffen und Munition, sofern sie keine Genehmigung dazu haben
Kann ich Lebensmittel in den Oman mitnehmen?
Die meisten Lebensmittel können in den Oman eingeführt werden. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen:
- Datteln
- Frische, unverarbeitete Lebensmittel aus Cholera-betroffenen Gebieten
- Fleischerzeugnisse müssen von einer islamischen Schlachtbescheinigung begleitet werden
In diesen Fällen muss der Einführer zunächst eine Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei einholen.
Persönliche Freimengen für Oman-Reisende
Einige Waren können frei nach Oman eingeführt werden, solange sie in begrenzten Mengen mitgeführt werden.
Wenn der Reisende diese Waren in größeren Mengen über die Grenze bringen möchte, muss er zunächst prüfen, ob dies erlaubt ist, und sie gegebenenfalls anmelden oder die erforderlichen Genehmigungen einholen.
Zu diesen Waren gehören:
- Zigaretten (max. 400 Einheiten)
- Spirituosen (max. 2 Liter oder 2 Flaschen pro Reisenden.) Der Importeur muss älter als 21 Jahre sein und darf kein Muslim sein
- Parfüm (max. 100 Milliliter)
- DVDs (max. 10 Einheiten)
Wie viel Geld kann ich in den Oman mitnehmen?
Passagiere können die Grenze mit bis zu 6.000 OMR (omanische Rial) in Landes- oder Fremdwährung und Edelmetallen oder Steinen passieren. Höhere Beträge müssen beim Zoll angemeldet werden. Die israelische Währung ist im Oman nicht zugelassen.
Für die Ausfuhr gelten die gleichen omanischen und Fremdwährungsvorschriften.
Oman-Reise mit Haustieren
Ausländischen Besuchern und omanischen Staatsangehörigen ist die Einreise mit ihren Haustieren gestattet, allerdings gelten bestimmte Regeln. Tiere können in der Kabine, als aufgegebenes Gepäck oder im Frachtraum reisen.
Der Besitzer muss die folgenden Dokumente mit sich führen:
- Vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei ausgestellte Einfuhrlizenz
- Vom Herkunftsland ausgestellte Gesundheitsbescheinigung
- Aktuelle Impfbescheinigung (älter als 1 Monat, aber nicht älter als 6 Monate)
- Vom Herkunftsland ausgestellte Umweltverträglichkeitsbescheinigung für die Ausfuhr (nur bei Vögeln)
Bitte beachten Sie, dass Katzen und Hunde, die aus Tollwut-betroffenen Gebieten kommen, für 6 Monate unter Quarantäne gestellt werden müssen.
Grenzübertritt bei der Ausreise
Reisende sollten sich bewusst sein, dass ihre Dokumente und ihr Gepäck auch bei der Ausreise kontrolliert werden. Das ist einer der Gründe, warum ausländische Staatsangehörige das Visum immer bei sich haben sollten, bis sie den Oman verlassen haben.
Die meisten Einfuhrbestimmungen gelten auch für die Ausfuhr. Es ist wichtig, dass Sie diese Regeln vor der Ausreise überprüfen.